Teilkaskoschaden
Teilkasko-Schaden

In der Teilkasko- oder Teilversicherung  sind folgende Schadenursachen (Kfz-Schaden, Unfallschaden) versichert. Brand oder Explosion: Als Brand gilt ein Feuer, das ohne einen bestimmungsmäßigen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brandschäden gelten demnach: Vergaserbrand, Schmorschäden, Sengschäden, Durchbrennen von Zündkerzen und Sicherungen.

Entwendung, Diebstahl: Diese Versicherungsart deckt Schäden durch Entwendung des Fahrzeuges oder seiner Teile ab.

Naturgewalten: Versichert sind Sturm (Windstärke von mindestens 8 Beaufort), Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag. Nicht versichert sind Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und Dachlawinen, Vulkanausbruch, Steinschlag.

Wildschäden: Nach §12 d. AKB macht die Ersatzpflicht eines Wildschadens von folgenden Voraussetzungen abhängig: Schadeneintritt durch einen Zusammenstoß, des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Haarwild.

Glasbruch: Hierunter fallen Bruchschäden an Scheiben, Spiegeln, Schlusslichtern und Scheinwerfer. Kratzer sind demnach nicht versichert.

Kurzschluss: Unter Versicherungsschutz fallen hier Schäden an der Verkablung durch Kurzschluss.

Zur Höhe und Umfang der Ersatzleistung gilt uneingeschränkt das Kapitel Vollkaskoschaden.

Darüberhinaus können die Versicherungsumfänge der verschiedenen Versicherer zum Teil deutlich voneinander abweichen. Lesen Sie deshalb sorgfältig Ihre Versicherungsbedingungen.

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Weitere Links zur Schadenabwicklung: Haftpflichtschaden, Teilschuld, Vollkaskoschaden