Bei Bagatellschäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag zur Schadenregulierung. Dabei wird lediglich der zur Reparatur des Schadens erforderliche Betrag errechnet.
Die Bagatellschadengrenze liegt nach aktueller Rechtsprechung bei rund 750,00 €.
Sobald größere Lackschäden vorliegen, Assistenzsysteme oder sicherheitsrelevante Bauteile (z.B. Räder) betroffen sind, liegt in der Regel kein Bagatellschaden mehr vor.
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