Sachverständigen beauftragen: Mit einem objektiven und qualifizierten Gutachten (Kfz-Gutachten, Kfz-Sachverständigengutachten, Schadengutachten) verfügen Sie über die Grundlage einer korrekten Schadenregulierung. Ein Gutachten gibt Auskunft über die Höhe der Reparaturkosten, den Wert des Fahrzeuges vor und nach dem Unfall, die Reparaturdauer, eventuell anfallende Umbaukosten (für HiFi-Anlage, Telefon, Behinderteneinbauten, Sondereinbauten, etc.), Wiederbeschaffungsdauer, Wertminderung und Höhe des Nutzungsausfalls. Zudem kann ein Gutachten zur Rekonstruktion des Schadenherganges beitragen. Sofern Sie unschuldig an dem Unfall sind, werden die Kosten für den Sachverständigen von der gegnerischen Versicherung übernommen. In der Regel wird der Sachverständige direkt mit der Versicherung abrechnen.

Rechtsanwalt beauftragen: Vor allem bei schweren Unfällen mit Personenschäden oder der Gefahr strafrechtlicher Sanktionen sowie in Zweifelsfällen in Bezug auf die Schuldfrage oder die Höhe des Ersatzanspruches empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Aber auch in anderen Fällen können Sie sich jederzeit an einen Rechtsanwalt wenden. Die Kosten für die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche müssen Ihnen von der gegnerischen Versicherung erstattet werden, soweit sich die geltend gemachten Forderungen als berechtigt erweisen.

Sie sind verletzt?: Suchen Sie umgehend einen Arzt auf. Zur Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche empfiehlt sich die Einschaltung eines Rechtsanwaltes. Denken Sie dabei auch an eventuell eintretende Spät- und Folgeschäden.

Wen benachrichtigen?: Bei Unklarheit über eine evtl. Teilschuld benachrichtigen Sie Ihre eigene Versicherung. Weisen Sie jedoch auf Ihre mögliche Unschuld hin. Bei Verletzten benachrichtigen Sie eventuell Krankenkasse, Berufsgenossenschaft und Insassenunfallversicherung. Bei selbstverschuldeten Unfällen benachrichtigen Sie Ihre Kaskoversicherung. Informieren Sie sich darüber, ob der Verlust Ihres Schadenfreiheitsrabattes den Schaden übersteigt.

Unfallflucht des Gegners: Ist der Unfallgegner nicht bekannt, oder war das gegnerische Fahrzeug nicht versichert, können Sie möglicherweise trotzdem Ihre Schadenersatzansprüche geltend machen.

Wenden Sie sich an:
Verein für Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstraße 43
10117 Berlin
Tel. 030/20205858
www.verkehrsopferhilfe.de

Unfall im Ausland: Die Durchsetzung von Ersatzansprüchen gestaltet sich häufig sehr schwierig. In den meisten Fällen werden nicht alle Kosten, bzw. nicht in vollem Umfang erstattet. Detaillierte Informationen über die Schadenpraxis der einzelnen Ländern erhalten Sie bei Sachverständigen und Rechtsanwälten.

Sie brauchen Unterstützung in Sachen Unfallschaden, Kfz-Schaden, Motorradunfall, Schadengutachten, Kfz-Gutachten, Sachverständigengutachten, Verkehrsunfall, Autounfall, Unfallgutachten? Dann kontaktieren Sie hier Ihren Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) rund um Herrsching, Starnberg, München, Würmtal, Fürstenfeldbruck, München-Ost, München-Nord, Gilching, Weßling, Weilheim und Fünfseenland.

Wir sind stets schnell für Sie am Unfallort. Anfahrt und Erstberatung sind immer kostenlos.

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