Anhalten: Als Unfallbeteiligter haben Sie die Pflicht anzuhalten und Angaben zur Person zu machen. Dies klingt im ersten Moment banal, doch wer ist eigentlich Unfallbeteiligter? Unfallbeteiligter ist jeder, der zum Entstehen des Unfalls beigetragen haben könnte. Sie müssen also gar nicht mal direkt betroffen sein.

Absichern: Das wichtigste ist Ruhe und Übersicht zu bewahren. Um weiteren Schaden zu vermeiden, ist die Unfallstelle abzusichern. Verwenden Sie hierzu die Warnblinkanlagen und Warndreiecke der beteiligten Fahrzeuge. (Entfernung des Warndreiecks auf Schnellstraßen etwa 200 m, auf Landstraßen etwa 100 m vor dem Unfallort). Bringen Sie sich selbst aus der Gefahrenzone, gegebenfalls ausserhalb des Fahrzeuges warten.

Erste Hilfe: Bei Unfällen mit Verletzten ist auf jeden Fall erste Hilfe zu leisten und Rettungsdienst und Polizei zu verständigen. Den Notruf erreichen Sie unter 112. Melden Sie den Unfall dabei möglichst präzise: Wer meldet, wo ist der Unfall passiert, was ist passiert, Anzahl der Verletzten, Art der Verletzung. Überwinden Sie die Angst, nicht fachgerecht helfen zu können, denn jede Hilfe ist besser als keine Hilfe. Wer nicht handelt muß mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sowie Punkten in der Verkehrssünderkartei wegen unterlassener Hilfeleistung rechnen. Sie müssen sich hierzu allerdings nicht selbst in Lebensgefahr begeben. Eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse in regelmässigen Abständen ist zu empfehlen und wird gegen geringe Gebühren von den Ortsverbänden der Hilfsorganisationen (wie Deutsches Rotes Kreuz; Malteser-Hilfsdienst; Johanniter-Unfallhilfe; Arbeiter-Samariter-Bund) angeboten. Zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen gehört die u.a. die Bergung Verletzter aus akuter Gefahr. Bei mehreren Verletzten haben Bewusstlose und Schwerverletzte Vorrang. Auch wenn keine offensichtlichen Verletzungen vorliegen sollten Unfallopfer betreut werden, um zum Beispiel einem Schock vorzubeugen.

Beweissicherung: Kümmern Sie sich um Augenzeugen. Sprechen Sie anwesende Personen direkt an. Freiwillig meldet sich oft niemand. Notieren Sie sich Namen, Anschrift und Kennzeichen aller Beteiligter sowie Ort und Zeitpunkt des Unfalls. Vergleichen Sie die Angaben mit Dokumenten wie Ausweis, Führerschein, etc.. Überprüfen Sie ob Fahrer und Halter der beteiligten Fahrzeuge identisch sind. Der von Ihnen beauftragte Sachverständige kann mit Angaben zu Fahrzeughalter und Kennzeichen die Versicherung des Unfallgegners ermitteln. Fertigen Sie Übersichts- und Detail-Fotos von der Unfallstelle. Kennzeichnen Sie die Endstellung der beteiligten Fahrzeuge mittels Kreide. Fertigen Sie eine Skizze an. Am besten tragen Sie diese Daten in einen Unfallbericht ein. Der Bericht sollte von allen Beteiligten unterschrieben werden.

Polizei rufen?: Bei reinen Blechschäden müssen Sie damit rechnen, dass die Beamten lediglich die Personalien austauschen, den Unfall jedoch nicht aufnehmen sofern kein Straftatbestand oder Verletzung beteiligter Personen vorliegt. Bei hohen Sachschäden, Beteiligung ausländischer Fahrzeuge und schon bei geringen Verletzungen empfiehlt es sich die Polizei zu verständigen. Notieren Sie sich das Aktenzeichen und den Namen der Polizeibeamten.

Unfallgegner aus dem Ausland: Lassen Sie sich die Durchschrift der grünen Versicherungskarte aushändigen. Diese ist jedoch nicht mehr für alle europäischen Länder vorgeschrieben. Über das deutsche Büro Grüne Karte, Wilhelmstraße 43, 10117 Berlin, Telefon: 030/20205757, www.gruene-karte.de, lässt sich die deutsche Versicherung ermitteln, die mit der gegnerischen ausländischen Versicherung kooperiert und Ihren Schadenfall in der Regel bearbeiten wird.

Auf keinen Fall: Auf keinen Fall sollten Sie ein Schuldanerkenntnis unterschreiben, da sich hieraus mögliche Regreßforderungen durch Ihre Haftpflichtversicherung entwickeln könnten.

Unfallhelfer: Vorsicht vor sogenannten Unfallhelfern die schon am Unfallort sämtliche schadenrelevanten Dienstleistungen anbieten. Nicht immer handelt es sich dabei um seriöse Hilfe.

Sie brauchen Unterstützung in Sachen Unfallschaden, Kfz-Schaden, Motorradunfall, Schadengutachten, Kfz-Gutachten, Sachverständigengutachten, Verkehrsunfall, Autounfall, Unfallgutachten? Dann kontaktieren Sie hier Ihren Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) rund um Herrsching, Starnberg, München, Würmtal, Fürstenfeldbruck, München-Ost, München-Nord, Gilching, Weßling, Weilheim und Fünfseenland.

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