Reparaturbestätigung
Reparaturbestätigung

Als Nutzungsausfallsentschädigung wird die Entschädigungsleistung bezeichnet, die als Schadensersatz für den Umstand geleistet wird, dass der Gebrauch des Gegenstandes während des Nutzungsausfalls nicht möglich ist, sofern dieser Gebrauch einen geldwerten Vermögensbestandteil dargestellt hätte.

Voraussetzung dafür ist das Bestehen von Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit.
Nutzungsausfall können Sie als Alternative zum Leihwagen beanspruchen.

Den Anspruch auf Nutzungsausfall (nach einem Autounfall, Kfz-Unfall, Unfallschaden, Kfz-Schaden, Verkehrsunfall) können Sie erst nach erfolgter Reparatur anmelden. Die Durchführung der Kfz-Reparatur können Sie entweder durch die Reparaturrechnung oder bei fiktiver Abrechnung über eine Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen belegen. In letzterem Fall würden wir bei Ihnen vor Ort die erfolgte Reparatur/Teilreparatur gegen eine geringe Gebühr dokumentieren und entsprechend schriftlich ausführen.

Am besten Sie kontaktieren Ihren Kfz-Sachverständigen (Kfz-Gutachter) gleich hier.

Anfahrt und Erstberatung vor Ort sind immer kostenlos. Wir sind schnell für Sie an der Unfallstelle: Rund um Starnberg, München-West, Würmtal, Wolfratshausen, Fünfseenland, Fürstenfeldbruck, München, München-Ost, Gilching, Weilheim, München-Nord, Dachau.

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Weiterführende Links: Schadengutachten, Kostenvoranschlag, Fahrzeugbewertung, Wertgutachten, Feststellungsgutachten, Plausibilitätsprüfung, Gutachtenüberprüfung, Kaufberatung