Schadengutachten Kfz
Schadengutachten

Bei der Erstellung eines Schadengutachten sollte sich der Sachverständige an die Richtlinien von IHK und IfS  halten.

Im Rahmen eines Schadengutachtens (u.a. für Unfallschaden, Kfz-Schaden, Autounfall) wird der zur Behebung des Schadens notwendige Schadenumfang erfasst, detailliert beschrieben und die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Sodann wird der Wert des Fahrzeuges vor dem Schadeneintritt, der sogenannte Wiederbeschaffungswert, sowie im Totalschadenfall der Wert des beschädigten Fahrzeuges, der sogenannte Restwert ermittelt.

Ein Schadengutachten gibt außerdem Auskunft über eine etwaige Wertverbesserung, Wertminderung, die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, eventuell anfallende Umbauarbeiten und die Höhe des Nutzungsausfalles.

Ein Gutachten gibt Auskunft über den Betriebszustand des beschädigten Fahrzeuges und eine eventuell mögliche Notreparatur, was sich auf die Erstattung von Nutzungsausfall- oder Mietwagenkosten auswirkt. Aufgrund der schriftlichen und bildlichen Dokumentation kann ein Schadengutachten bei der Rekonstruktion des Schadenhergang dienlich sein, es hat beweissichernden Charakter. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges dokumentiert das Schadengutachten den damaligen Schadenumfang.

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