Kostenvoranschlag zur Schadenregulierung
Kostenvoranschlag zur Schadenregulierung

Bei Bagatellschäden reicht in der Regel ein Kostenvoranschlag zur Schadenregulierung. Dabei wird lediglich der zur Reparatur des Schadens erforderliche Betrag errechnet.
Die Bagatellschadengrenze liegt nach aktueller Rechtsprechung bei rund 750,00 €.

Sobald größere Lackschäden vorliegen, Assistenzsysteme oder sicherheitsrelevante Bauteile (z.B. Räder) betroffen sind, liegt in der Regel kein Bagatellschaden mehr vor.

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